Bitte beachten:
Falls Sie sich aktuell in unseren Abstinenzkontrollprogrammen für Drogen und/oder Alkohol befinden, informieren Sie sich bitte regelmäßig auf der Web-Seite der DGVM (Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin) über die derzeit geltenden Regeln zur Durchführung von Abstinenzkontrollen angesichts erhöhter Infektionsgefahr durch COVID-19!, die auch für uns verbindlich gelten.
http://dgvm-verkehrsmedizin.de
Die 1. Stellungnahme der DGVM (13.03.2020) finden Sie hier zum download:
Die 2. Stellungnahme der DGVM (23.03.2020) finden Sie hier zum download:
Die 4. Stellungnahme der DGVM (01.10.2020) finden Sie hier zum download: